
02.02.2007: Bundestagsbeschluss
Die Reform hat am 01.04.2007 begonnen.
Wann kann ich in eine private Kasse (PKV) wechseln?
Es gilt weiter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Diese liegt 2009 bei 4050 Euro monatlich oder 48.600 Euro jährlich. Neu ist: Nur wer drei Jahre lang mehr verdient, kann in die private Kasse wechseln. Wer selbstständig ist oder freiberuflich arbeitet, kann ebenfalls in die PKV wechseln.
Was verändert sich beim Wechsel von PKV zu PKV?
Der wird für Neukunden der PKV in jedem Fall leichter werden. Vorher war der Wechsel nicht attraktiv, weil die für das Alter zurückgelegten Gelder nicht mitgenommen werden konnten, sondern der Versicherung zufielen. Mit einem Rechenmodell, das auf dem Basis-Tarif beruht, werden diese Ansprüche nun ermittelt und zur neuen Versicherung transferiert. Noch unklar ist, wie es genau beim Wechsel von "Bestandskunden" aussieht.
Was ist der neue Basis-Tarif bei der PKV?
Der Basis-Tarif bietet in etwa die Leistungen der gesetzlichen Kassen. Der Preis darf dabei den maximalen Beitrag der gesetzlichen Kassen nicht übersteigen.
Bei der PKV richtet sich der Beitrag nach dem Gesundheitszustand. Gibt es diese Risikozuschläge auch beim Basis-Tarif?
Nein. Hier gibt es nur Unterscheidungen nach Alter und Geschlecht.
Wer kann alles in den Basistarif?
Alle PKV-Neukunden und alle diejenigen, die derzeit freiwillig in einer gesetzlichen Kasse sind - also über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen - können diesen Tarif wählen. In den Basis-Tarif wechseln können auch bereits PKV-Versicherte - allerdings nur vom 1.1.2009 bis 30.6.2009. Danach ist das für die so genannten Bestandskundenbereits nur noch möglich, wenn sie älter als 55 Jahre sind oder ihre Prämie nicht mehr bezahlen können. Bürger, die sich erst nach 2009 privat versichern, können auch in jüngeren Jahren von ihrem normalen Tarif in den Basis-Tarif wechseln.
Was passiert, wenn ich den Basis-Tarif nicht mehr bezahlen kann?
Dann greift eine Härtefallregelung. In einem ersten Schritt wäre dann nur noch die Hälfte der Prämie zu zahlen. Zusätzlich ist ein Zuschuss zum Versicherungsbeitrag vom Sozialamt möglich. Dies gilt auch für die private Pflege-Pflichtversicherung.
Ich bin gar nicht mehr versichert? Was jetzt?
Alle Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, den Basistarif anzubieten und jeden Antrag für diesen anzunehmen (Kontrahierungszwang). Dies wurde auch vom Bundesverfassungsungsgericht in seinem Urteil vom 10. Juni 2009 bestätigt.
Gesundheitsreform - die wichtigsten Termine
2. Februar 2007
Mit Stichtag 2. Februar wird der Wechsel von gesetzlich Versicherten in die private Krankenversicherung erschwert. Nur wer mindestens drei Jahre mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 47.250 Euro lag, darf zu einer privaten Versicherung wechseln. Bisher war der Verdienst im zurückliegenden Jahr maßgeblich.
1. April 2007
Die gesetzlichen Krankenkassen können nun so genannte Wahltarife anbieten. Wer etwa einen Tarif mit Selbstbehalt wählt, erhält dafür eine Prämie seiner Kasse. Das ist auch möglich, wenn man etwa das ganze Jahr nicht zum Arzt geht - also keine Leistungen in Anspruch nimmt. Auch dafür kann es einen Tarif geben, der den Versicherten mit einer Prämie belohnt. Aber Achtung: Wer einen solchen Tarif wählt, ist drei Jahre gebunden, kann also auch die Krankenkasse nicht wechseln. Und wer nicht genau rechnet, kann am Ende auch draufzahlen.
Für besondere Behandlungsformen, etwa für chronisch Kranke, müssen künftig besondere Tarife angeboten werden. Bei diesen gelten besondere Bedingungen - zum Beispiel die Teilnahme an Behandlungsprogrammen, dafür kann auch hier eine Prämie winken.
Eine Einschränkung der Leistung gibt es bei Problemen nach Schönheitsoperationen, Piercings, Tattoos und anderen "medizinisch nicht indizierten Maßnahmen". Hier müssen sich die Patienten künftig an den Behandlungskosten beteiligen.
Bundesbürger, die nicht mehr krankenversichert sind, früher aber einmal bei einer gesetzlichen Kasse versichert waren, müssen von dieser wieder aufgenommen werden.
Zahlreiche weitere Änderungen treten ebenfalls am 1. April in Kraft. So kann die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser ausgeweitet werden. Eine Reihe von Impfungen sowie Eltern-Kind-Kuren sind künftig Pflichtleistungen der Krankenkassen. Tabletten gibt es in den Apotheken künftig auch einzeln und wer eine sehr teure Behandlung braucht, braucht künftig auch noch eine Expertise von einem zweiten Arzt.
1. Juli 2007
Nichtversicherte, die in der privaten Kasse waren, oder dieser zuzurechen sind - beispielsweise Selbstständige - müssen von ihrer privaten Versicherung wieder versichert werden - zunächst im Standardtarif, später im neuen Basistarif. Wer den Tarif nicht zahlen kann, bekommt Zuschüsse.
1. Januar 2008
Die Regeln für die Begrenzung der Zuzahlungen bei chronisch Kranken werden geändert. Nur wer regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungsprogrammen teilgenommen hat, muss nur maximal ein Prozent seines Einkommens zuzahlen. Für die anderen gilt: zwei Prozent des Einkommens.
1. Juli 2008
Ein einheitlicher Spitzenverband löst die sieben bestehenden Krankenkassenspitzenverbände ab.
1. Januar 2009
Der Gesundheitsfonds und ein neuer Risikostrukturausgleich werden eingeführt. Ab diesem Datum gibt es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Ab Januar 2009 gilt auch eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Bei der privaten Krankenversicherung wird der Basistarif eingeführt, der Neukunden bei einem späteren Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung eine Mitnahme der Altersrückstellungen erlaubt. Risikozuschläge gibt es in diesem Tarif im Gegensatz zu den sonst üblichen Tarifen der privaten Versicherer nicht. Für Altkunden der privaten Versicherer ist der Tarif allerdings nur bis zum 30.6.2009 offen.


