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Headline Beitragsrückerstattung

Eine Beitragsrückerstattung bezeichnet die teilweise Erstattung der von Ihnen bereits gezahlten Beiträge zur Krankenvoll- und auch Zusatzversicherung. Diese wird gewährt, wenn Sie als Versicherter bei der privaten Krankenversicherung mindestens ein Kalenderjahr (je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich) keine Leistungen vom Versicherer in Anspruch genommen hat.

Derzeit gibt es drei aktuelle Systeme, die wir Ihnen im Folgenden aufzeigen möchten:

1Beitragsrückerstattung – Diese ist eine freiwillige Leistung und wird jährlich in der Höhe (bis zu 6 Monatsbeiträge) neu festgelegt.
2Pauschalleistung – Sie steigert sich, je nach Dauer der Leistungsfreiheit, von anfänglich 3 bis auf 6 Monatsbeiträge und wird im Gegensatz zur herkömmlichen Beitragsrückerstattung unabhängig vom Geschäftserfolg des Versicherers gezahlt.
Die Pauschalleistung ist besonders interessant für Arbeitnehmer, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Da die Pauschalleistung erst im Folgejahr ausbezahlt wird, bleibt der Zuschuss in voller Höhe bestehen. Der Beitrag für den Versicherten reduziert sich jedoch rechnerisch um bis zu 100%.
3Leistungsfreiheitsrabatt – Vereinzelte Versicherer bieten nun auch im Krankenvoll- und Zusatzbereich einen jährlich steigenden Rabatt. Die Voraussetzung dafür ist keine Inanspruchnahme der Leistungen. Dies kann bis zu einem Rabatt von bis zu 50% des regulären Beitrages führen.

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