
Ihre Annahme bei einer privaten Krankenversicherung ist abhängig von Ihrem Gesundheitszustand und Alter. Sie können versichert werden, wenn für Sie keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht.
Dieser Voraussetzung entsprechen Sie, wenn Sie folgender Personengruppe angehören:
- Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen sowie
- Beamte,
- Selbständige und
- Freiberufler.
Als freiberuflich tätiger Künstler und Journalist ist man jedoch über die Künstlersozialkasse wie ein Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert. Gesetzlich Pflichtversicherte haben jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, deren Leistungsumfang frei wählbar ist.


